Gemäss Strassenverkehrsordnung muss jedes sich im Verkehr befindliche Fahrrad mit einer Vignette als Versicherungsnachweis ausgestattet sein.
Die Fahrradvignette kann für CHF 5.00 bei der Einwohnerkontrolle bezogen werden. Die alten Veloschilder sind jedoch weiterhin gültig und müssen nicht ersetzt werden.
Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat ihre Kollektiv-Haftpflichtversicherungen bei der "Winterthur" Schweizerische Versicherungs-Gesellschaft, Winterthur, abgeschlossen. Bei einem Schadensfall melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Winterthur Versicherung, Landstrasse 60, 9490 Vaduz, T +423 237 76 76.