Die Baubehörde (Hochbauamt) hat in der Regel innert zwei Monaten nach der vollständigen Einreichung der Unterlagen die Baubewilligung zu erteilen, wenn das Bauvorhaben den bau- und planungsrechtlichen Vorschriften sowie anderen im Einzelfall anwendbaren Vorschriften entspricht. Mit der Ausführung des Bauvorhabens darf erst nach Vorliegen einer rechtskräftigen Baubewilligung begonnen werden.
Ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben hat die Baubehörde (Hochbauamt) innert drei Wochen nach Einreichung in der Regel schriftlich freizugeben, sofern das Bauvorhaben den Vorschriften entspricht. Nach Ablauf der dreiwöchigen Frist darf mit der Ausführung eines anzeigepflichtigen Bauvorhabens auch begonnen werden, wenn keine schriftliche Mitteilung der Baubehörde erfolgte.