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  • Digitale Amtssignatur
18.11.25
Gemeindeverwaltung

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Digitale Amtssignatur

Sicherheit mit einem Klick

Ab Januar 2026 verwenden die Liechtensteiner Gemeinden die digitale Amtssignatur – eine kleine Umstellung mit grosser Wirkung.

Folgendes Szenario: Ein wichtiger Brief von der Gemeinde flattert ins Haus – zum Beispiel eine Parkbewilligung oder eine Wohnsitzbestätigung. Beim Durchblättern des Dokumentes stellt der oder die Betroffene mit Verwunderung fest, dass sowohl Unterschrift als auch Stempel fehlen.

Unsicherheit macht sich breit. Ist das Dokument überhaupt gültig? Die Kurzantwort lautet: Ja.

Dieses Szenario wird in Liechtenstein bald Realität. Denn spätestens ab dem 1. Januar 2026 haben alle elf Gemeinden die elektronische Amtssignatur eingeführt – analog zur Landesverwaltung, welche diese bereits seit längerem verwendet. Dabei handelt es sich um einen digitalen Stempel, mit dem jede Gemeinde beweisen kann: «Dieses Dokument ist echt und kommt wirklich von uns.» Für das Auge des Betrachters mag dies zunächst einmal merkwürdig erscheinen – denn die elektronische Amtssignatur ist nicht erkennbar wie eine Unterschrift auf Papier. Zwar gibt es einen Hinweis auf dem Dokument, dass es amtssigniert ist. Die Information selbst ist aber unsichtbar im Dokument eingebettet.

Wie Sicherheit gewährleistet wird

Wer die elektronische Amtssignatur anwenden will, braucht dafür spezielle technische Mittel. Vereinfacht gesagt: Jede Gemeinde besitzt ein offizielles Zertifikat – vergleichbar mit einem digitalen Ausweis. Nur wer diesen Ausweis besitzt, darf entsprechende Signaturen erstellen. Dabei kann der Empfänger sicher sein: Wenn ein Dokument diese Signatur trägt, stammt es von der entsprechenden Gemeinde und ist unverändert. Das Dokument ist geprüft, beglaubigt und rechtsverbindlich.

Fälschungen sind ausgeschlossen, da die Signatur keine Änderungen am Dokument erlaubt. Damit ist die digitale Version sogar um einiges sicherer als die bisherige handschriftliche Unterschrift.

Gesetzliche Vorgaben und bürgernahe Verwaltung

Die Digitalisierung schreitet unaufhörlich voran und macht auch vor den Gemeinden nicht Halt. Mittlerweile liegt eine umfassende rechtliche Basis vor, die Behörden dazu verpflichtet, ihre offiziellen Dokumente elektronisch zu erfassen und, je nach Inhalt, entsprechend zu signieren. Zu erwähnen ist insbesondere das E-Government-Gesetz. Hinzu kommt, dass immer mehr Menschen Behördengänge bequem von zu Hause aus erledigen wollen – ohne Wartezeiten und ohne Papierkram. Damit dies auch funktioniert, braucht es moderne und sichere Lösungen. Die elektronische Amtssignatur ist eine davon. Sie schützt Daten und spart Zeit – für die Einwohnerinnen und Einwohner genauso wie für die Verwaltung.

Indem die Liechtensteiner Gemeinden in digitale Lösungen investieren, setzen sie also nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen um, sondern entwickeln sich auch weiter in Richtung einer modernen, bürgernahen Verwaltung. Die neue Art zu unterschreiben ist zwar nur ein kleiner Schritt auf dem Weg in eine digitale Zukunft – aber ein wichtiger Schritt mit grosser Wirkung. Für die Einwohnerinnen und Einwohner ändert sich wenig. Ausser, dass künftig alles noch ein Stückchen einfacher und effizienter geht – aber genauso offiziell und verbindlich, ob auf Papier, als PDF oder in einem anderen digitalen Format.

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