Prämienverbilligung in der Krankenkasse
Einkommensschwache Versicherte haben Anspruch auf staatliche Prämienverbilligungsbeiträge. Der Anspruch richtet sich nach dem steuerpflichtigen Erwerb des Versicherten bzw. des Ehegatten.
Anträge auf Prämienverbilligung sind jeweils bis 31. Oktober an das Amt für Soziale Dienste zu richten.
Das Antragsformular ist in digitaler Form einzureichen. Sie finden es auf der Homepage der Liechtensteinischen Landesverwaltung im Onlineschalter unter dem Begriff Prämienverbi lligung oder direkt unter folgendem Link das Formular Antrag Prämienverbilligung ausfüllen.
Sollten Sie Fragen oder Probleme bei der Antragsstellung haben, wenden Sie sich bitte direkt an den Fachbereich Prämienverbilligung:
- Jasmin Tescari, Telefon +423 236 72 62
- Dorothea Nägele, Telefon +423 236 72 75