Aufhebung des Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe
Aufgrund der in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge ist das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe aufgehoben.
Ein bedingtes Feuerverbot bleibt hingegen bis auf weiteres bestehen.
Die in den letzten Tagen gefallenen Niederschläge führten zu einer Entspannung der Waldbrandgefahr, welche auf Stufe 3 «erheblich» herabgesetzt wird. Damit erfolgt auch die Aufhebung des am 12. August 2022 erlassenen Feuerverbots im Wald und Waldesnähe. Es bleibt jedoch ein bedingtes Feuerverbot weiterhin bestehen, dh. dass nur Feuer auf fest eingerichteten Feuerstellen jeweils mit der angebrachten Vorsicht toleriert sind. Der Wetterverlauf in den nächsten Tagen und Wochen entscheidet über eine weitere Herabstufung der Waldbrandgefahr und eine Lockerung der bestehenden Verbote.
Verhaltensmassnahmen
• Grillieren im Freien nur auf offiziellen festeingerichteten
Feuerstellen mit der angebrachten Vorsicht toleriert
oder das Feuern im Freien ganz unterlassen.
• Brennende Zigaretten und Zündhölzer nie wegwerfen.
• Feuer laufend überwachen und allfälligen Funkenwurf
sofort löschen.
• Grill-/Feuerstellen und deren Umgebung nur im absolut
gelöschten Zustand verlassen (Wasser).
• Bei starken und böigen Winden auf Feuer im Freien
unbedingt verzichten.
Aktuelle Waldbrandgefahr für Liechtenstein:
• www.waldbrandgefahr.ch
siehe auch Register Massnahmen
• www.naturgefahren.ch
• Meteoschweiz-App
Amt für Bevölkerungsschutz
www.abs.llv.li